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Ihr AZ-Sicherheitsdienst Team
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AZ-Sicherheitsdienst Sachkundeprüfung

Freitag, 03. Mai 2019

Wir unterstützen Sie auch bei einem Lehrgang zur Sicherheitsfachkraft (Sachkunde gemäß § 34a GewO).

Das ermöglicht Ihnen nach nur 3 Monaten einen spannenden Job auszuüben.
Ihr Tätigkeitsfeld wird sich dadurch enorm erweitern, z.B. in der mobilen Überwachung und Alarmzentralen,
bei Veranstaltungen, Filmsets, in Clubs- und Diskotheken, Geld-Wert-Transporte, u.v.m.


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